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02. Februar 2016

04. Februar 2016

Hattersheim/Eddersheim: Zur Aufgabe des juristischen Widerstands der Stadt Hattersheim gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Landebahn-Nordwest "Verkehrsbedarfsplan-II von 1972 gleicht Echnatons Bildnis"


Durch die vorbehaltlosen Klagerücknahmen hat Hattersheim die schlimmen Folgen und Belastungen des Flughafenausbaus für die hiesigen Bürger zumindest juristisch ohne Wenn und Aber anerkannt.


In Bezug auf Hattersheimer und Eddersheimer Probleme ist die Baugenehmigung vom 18.l2.2007 damit unanfechtbar geworden. Das Faustpfand für künftige Ansprüche und Verhandlungen ist damit endgültig verwirkt! Die Gemeinschaft der klagenden MTK-Mainstädte ist damit geschwächt.


Dies ist ein dramatischer Schritt der Hattersheimer Politik, welcher noch auf die künftige Generation Auswirkungen haben wird. Wir von der BfU haben seit 2012 immer wieder davor gewarnt, diesen Schritt zu gehen. Die jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit der BfU Eddersheim verpufft damit sinnlos vor den Toren des Verwaltungsgerichts.


Zur Schadensbegrenzung fordert der BfU Vorstand den Kreistag des MTK und die Stadtführung von Hattersheim auf, die weiterlaufenden Flörsheimer VGH Klagen nun finanziell und ideell zu unterstützen, nachdem die Stadtführung Hattersheims und "lebenswertes Hattersheim eV" nun offen darauf verweisen, dass wir (Hattersheim, Eddersheim, Okriftel) nach der Rücknahme der eigenen Klagen, durch das Flörsheimer Verfahren "mitvertreten" werden.


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