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10. August 2019

PRESSEMITTEILUNG


Wie Fluglärm Haushaltslöcher stopft - BfU startet Petition

 

Wie die Stadt vor kurzem durch die Presse bekannt gegeben hat, erhält Hattersheim aus dem Regionalen Lastenausgleich (RegLastG) für die Jahre 2017 bis 2019 insgesamt 210.000€.

 

Mit Bescheid vom 25.Juni 2019 gewährte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie Verkehr und Wohnen der Stadt Hattersheim am Main Mittel aus dem Regionallastenausgleich in Höhe von 210.000 Euro für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte im Stadtteil Okriftel sowie für die Ausweitung der Mittagsbetreuung.

 

Die BfU kritisiert mit ihrer Petition, dass die Mittel offenbar dafür verwendet werden können, allfällige Haushaltslöcher zu stopfen und für Pflichtaufgaben im Bereich der Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen zu verwenden.

 

Die Sonderzuteilung erhalten nach den Ausführungsbestimmungen nur fluglärmbelastete Kommunen, die mit diesen Geldern Belastungen der durch Fluglärm betroffenen Bürger abmildern sollen. Die Mittel können auch für die Kinder- und Jugendbetreuung eingesetzt werden. In den Vorgaben des FFR (Forum Flughafen und Region) bezüglich der Vergabe der Mittel nachzulesen:

„In Bezug auf den Verwendungszweck sollen die Kommunen weitgehend frei in der Gestaltung der Mittelverwendung bleiben. Gleichwohl soll ein Bezug zur Fluglärmbelastung als ursächlicher Auslöser für die Förderung gegeben sein.“ (1)

 

Die Bürgerinitiative für Umweltschutz Eddersheim hält diesen Bescheid für fehlerhaft, weil das Ministerium bei der Gewährung der vom Magistrat Hattersheim beantragten Ausgleichsmittel den vom Gesetz verlangten Bezug zur Fluglärmbelastung ungenügend berücksichtigt und die Vorgabe des Gesetzes, dass die Gelder der Abmilderung von Folgen der Fluglärmbelastung zu dienen haben, vernachlässigt.

 

Mit ihrer Petition beim Hessischen Landtag fordert die BfU Eddersheim, dass bei der Vergabe der Ausgleichsmittel der Bezug zur Fluglärmbelastung nachweislich ist. Die BfU will verhindern, dass die Gelder zweckentfremdet Maßnahmen zugeführt werden die nicht im Zusammenhang mit Fluglärm stehen. „Die Gelder aus dem RegLastG dürfen nicht zu einem „Geschäftsmodell“ werden, um die Haushaltskasse aufzubessern“, so die BfU.

 

Nachdem 2017 bekannt wurde, dass Hattersheim zu den Gemeinden gehört, die Anspruch auf Mittel aus dem RegLastG haben, hat sich die BfU umgehend mit der Stadt in Verbindung gesetzt, um Vorschläge für die Verwendung der Mittel zu unterbreiten. Auch eine entsprechende Bürgerbeteiligung wurde eingefordert. Was folgte, war ein bis heute andauernder Schriftwechsel, in dem von Seiten der Stadt Verschleierung betrieben und konkrete Auskunft über die Verwendung der Mittel bzw. den Fluglärmbezug beständig verweigert wurde. Eine Bürgerbeteiligung lehnte der Magistrat ab, ebenso fanden die Vorschläge der BfU keine Berücksichtigung. Von Transparenz keine Spur.

 

Erst über den Umweg über das Hessische Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erhielt die BfU die bislang von der Stadt verweigerte Information, wofür der Magistrat der Stadt Hattersheim die Gelder aus dem RegLastG konkret angefordert hatte.

 

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ist zu lesen:

„Bei der Verwendung der Mittel durch die Kommunen muss ein konkreter Bezug zur Abmilderung von Folgen der Fluglärmbelastung oder zur sonstigen Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen gegeben sein.“ (2)


Diese Vorgaben sind für den Umbau der Kindertagesstätte in Hattersheim-Okriftel bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. „Die Kinder haben keinen Zusatznutzen“, so die BfU. Mit den Mitteln aus dem RegLastG einen Kapazitätsengpass in der Kita Okriftel zu beseitigen, ist bereits nicht im Sinne des RegLastG, da hierdurch keine Abmilderung der Folgen der Fluglärmbelastung erreicht wird. Zur Bereitstellung von genügend Kitaplätzen sei die Stadt ohnehin gesetzlich verpflichtet - unabhängig von den Sonderzuwendungen aus dem RegLastG.

 

Für Kitaausbau, Bereitstellung von Betreuungsplätzen und Betreuungspersonal sind reguläre Haushaltsmittel bzw. andere Fördermittel vorzusehen und in den Haushalt einzuplanen. Nach dem Verständnis der BfU sind Sondermittel aus dem RegLastG für Sondermaßnahmen zu verwenden, die den Fluglärmbelasteten zugutekommen und deren Belastung abmildern.

 

Die BfU rügt weiter, dass der Stadtteil Eddersheim, welcher von den drei Stadtteilen am heftigsten durch Fluglärm belastet ist, bislang keine Ausgleichsmaßnahmen erhält, sondern die Gelder in weniger belasteten Stadtteilen eingesetzt werden können. Letztendlich war nur diese lokale, in Eddersheim vorhandene Fluglärmbelastung, Grund für die Aufnahme der Stadt Hattersheim in das RegLastG.

 

Am Ende zeigt sich: Die derzeitige Praxis des Magistrats zeugt von fehlender Verantwortung gegenüber den Belastungen der Betroffenen.

 

Gerade auch aufgrund des künftig weiter zunehmenden Fluglärms bedingt durch Terminal 3 fordert die BfU für die Zukunft, dass Gelder aus dem RegLastG dem Stadtteil Eddersheim und den dortigen Kindern der pädagogischen Einrichtungen (z.B.: durch zusätzliche erlebnispädagogische Maßnahmen wie Ausflüge in lärmarme Gebiete) zugutekommen oder andere lärmausgleichende Maßnahmen in diesem Ortsteil Umsetzung finden.

 

 

 

 

 

 

Zur Petition >hier klicken<

oder seitliche Grafik anklicken -->

 

Nachtrag:  

 

Am 26.08.2019 erhielt die BfU die Eingangsbestätigung für die Petition Nr. 00529/20. Die hessische Landesregierung wird dabei um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Sobald eine Entscheidung über die weitere Behandlung unserer Eingabe getroffen wird, werden wie auf unserer Homepage darüber berichten.

 

Nachtrag 05.03.2020:

 

Der Petitionsausschuss wies Ende 2019 ohne eine Begründung unsere Petition ab und verhielt sich völlig unangemessen. Anstatt sich mit unserer Petition inhaltlich zu befassen, forderte der Ausschuss   das Ministerium auf, uns eine Erläuterung zu schicken. Unsere Beschwerde über das Ministerium wurde also vom Ministerium selbst bearbeitet. Das Ministerium erhielt  den Auftrag, sich selbst zu kontrollieren. Absurder kann es kaum zugehen.

Die Antwort des Wirtschaftsministeriums fiel dementsprechend so aus wie von uns erwartet: Genehmigungsfähig ist alles, was „nachhaltige Kommunalentwicklung“ genannt werden kann... also alles.

Zu unserer Enttäuschung sind die Sondermittel  aus dem RegLastG de facto nichts anderes als allgemeine Haushaltszuschüsse. Die Gemeinden, die die Sondermittel erhalten, können mit Genehmigung des Ministeriums beliebig darüber verfügen. Die Absicht des Gesetzes, dass die fluglärmbelastete Bevölkerung mit den Sondermitteln eine Vergünstigung (eine Art Mehrwert) erhält, die sie ohne diese Mittel nicht erhalten würde, geht verloren. Am Beispiel unseres Wohnorts Hattersheim wird sehr klar, dass dem Magistrat angesichts der prekären Haushaltslage einzig und allein das Stopfen von Haushaltslöchern aber keineswegs die Fluglärmbelastung in unserem Ortsteil wichtig ist.  Den Eddersheimern, deren hohe Fluglärmbelastung erst einmal die Mittelzuweisung zustande brachte, ist bisher absolut nichts zugute gekommen.

Eine Übersicht wie die im Gesetz festgeschriebene Zweckbindung nach unserer Meinung in vielen Fällen außer Kraft gesetzt wird finden Sie in der vom Ministerium veröffentlichte Mittelverwendung der Kommunen  --> https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/2019-12-10_uebersicht_entschaedigungsleistungen_final.docx >hier klicken<