Landebahn-Nordwest: Am Anfang war das Wort
...der BfU Vorstand hat vor zwei Jahren unter dem Titel „Am Anfang war das Wort“ in einer Pressemeldung vom 19.Juni 2012 auf die historische Zusage von 1971 hingewiesen, dass der Frankfurter Flughafen nach dem Bau der opferreichen Startbahn-West seine endgültige Ausdehnung erreicht habe und nicht weiter ausgebaut wird.
http://bfu-eddersheim.de/vertikales-menue/mitteilungen-an-die-presse/19-juni-2012/
Noch im April 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht die 1971er Zusage vom Tisch gewischt, mit der Behauptung, die Behörde habe sich damit überhaupt nicht rechtlich binden wollen. Es fehle ihr der sogenannte Rechtsbindungswille. Gleichzeitig enthält das Leipziger Urteil aber sehr konkrete Hinweise auf bislang nicht vorgelegte Verwaltungsvorgänge, die möglicherweise zur Auslegung der damaligen Zusage herangezogen werden könnten1).
Wie der VGH Kassel jüngst mitteilte, ist der Planfeststellungsbeschluss der Landebahn noch keineswegs rechtskräftig. In den noch laufenden 60 Klagen konnten noch neue Fakten vorgetragen werden. Spannend dürfte nun sein, ob es den Anwälten gelingt, eine juristische Wende in dem Flughafenstreit zu erzwingen.
Die Landebahnbahn wurde ins absolute Risiko gebaut. Eine Rechtssicherheit für deren Betrieb gab und gibt es nicht.
1) BVerwG vom 04.04.2012, Rz. 40 in: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040412U4C8.09.0