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25. Mai 2012

Pressemitteilung

 

Nachtflugverbot: "Der ganz normale Wahnsinn am Frankfurter Flughafen:
Durchstarter, Notlandungen in der Nacht, Nachtflugterror".
Eine ganz normale Woche im Wonnemonat Mai 2012.


Wie soeben gemeldet, verabschiedet sich Minister Posch mit seinem letzten Husarenstück, der sogenannten „Planklarstellung“. Er wird als zweifelhafter Erfinder der sogenannten „Posch-Nacht“ in Erinnerung bleiben. Der Kurznacht für Stakkato-Schläfer. Bis zur Wiedereinführung der Nachtflüge durch die Luftfahrtlobbyisten der EU, möchte Posch die Nachtflüge in seinem Sinne geregelt wissen.

Der Monat Mai war einmal der schönste Monat für uns Bürger. Endlich wieder auf der Terrasse oder im Garten sitzen, nachts bei offenem Fenster schlafen. Die erblühte Natur in Wald und Feld genießen. Doch in diesem Jahr ist es anders: frei nach Schiller müssen wir nun beklagen, es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Wir sind umzingelt von den allerschlimmsten Nachbarn, der Fraport, der Lufthansa, ja leider auch von der gesamten hessischen Landesregierung, die uns behandelt wie eine unterjochte afrikanische Kolonie, in die man den ungeliebten Lärmmüll exportiert.

Wir reden von den Vorkommnissen einer einzigen Woche. Es sind nicht die infernalischen Auswürfe hunderter oder tausender Fluggeräte über unseren Köpfen, die hier zur Sprache kommen. Es sind vielmehr die extremen Ereignisse, die heimlich, in der Dunkelheit der Nacht, in der Verborgenheit der Radarschirme oder an den Schreibtischen Wiesbadener Ministerien passiert sind.


„Es gibt aus meiner Sicht keinerlei Anlass, nahezu jeden Umstand anzuzweifeln und derart zu hinterfragen.“
(P.Kirsch an die BfU)


Herr Pattrick Kirsch hat uns geantwortet. Er ist verärgert über die Fragen und Zweifel der BfU. Er ist als Fluglärmschutz-Beauftragter des Landes Hessen empört über die BfU Eddersheim. Wir haben uns bei ihm, dem Anwalt des Bürgers über eine unerhörte Serie von 19 Nachtflügen am Abend des 24.Mai 2012 beschwert. Wir erhofften uns Beistand von diesem Lärmschutzjuristen mit Pilotenlizenz. Denn Nachtflüge nach 23 Uhr sind verboten. Den letzten Flug in dieser Nacht mussten die Eddersheimer, ebenso wie der Rest der Region um 23:48 Uhr ertragen.


Es war bereit fast Mitternacht, als mit der Notlandung der LH584 der Reigen dieser Lärmnacht endete. Dieser Flieger war auf dem Weg nach Kairo wieder nach Frankfurt umgekehrt. Gestartet war er um 23:19 mit einer Ausnahmegenehmigung des hessischen Wirtschaftsministers, wie 16 weitere Flugzeuge auch. Wieder einmal wurde die Nacht zum Tage gemacht. Wieder wurde der Lärmzirkus in den Nachtrandstunden bis Mitternacht ausgedehnt. Als Grund für vielen Start nach 23 Uhr gibt es bis zur Stunde nur die Erklärung von Herrn Kirsch:


„Konkret konnte am gestrigen Abend die Startbahn 18 wegen des zu starken Rückenwindes nicht genutzt werden. Flugzeuge können bei Start bzw. Landung nur eine bestimmte maximale Rückenwindkomponente aus aerodynamischen Gründen akzeptieren. Da in den Abendstunden für die große Anzahl an Starts beide Startbahnen benötigt werden, führt der Wegfall einer der beiden Bahnen zu einem Stau der Abflugbereiten Maschinen. Da dieser Grund (Wetter) vom Luftfahrtunternehmen nicht zu vertreten war, konnten (juristisch streng genommen mussten) Anträge auf einen Abflug nach 2300 Uhr (max. 2400 Uhr) gestellt und nach Einzelfallprüfung genehmigt werden“.(P. Kirsch an BfU am 25.05.2012)


Diese "Rückenwindsperrung der 18-West" war also der Grund für einen Abfertigungsstau auf dem Flughafen FRA. BfU-Sprecher Wolf dazu: „Mittlerweile ist die Landesregierung um keine Ausrede mehr verlegen, den Flugbetrieb bis gegen Mitternacht auszudehnen.“ Doch so ganz wohl ist dem Noch-Minister Posch nicht mit dieser Aussage seines Mitarbeiters Kirsch, denn auf der maßgeblichen Internetseite des HMWVL fehlt bis zur Stunde jeder Eintrag und jede Begründung zu den 19 verbotenen Nachtflügen des 24.Mai 2012.

Bei den 19 Flügen handelte es sich im Einzelnen um die folgenden Flugnummern:

Uhrzeit  Callsign/Flugnummer 24. Mai 2012 Frankfurter Flughafen

23:01    DLH690
23:02    DLH1AW
23:03    DLH9MU
23:05    DLH506
23:06    FDX5027
23:09    DLH772
23:10    BCS4321
23:12    QTR024
23:13    DLH572
23:15    ETD008
23:17    BCS4738
23:19    DLH584
23:21    DLH1326
23:22    DLH1304
23:23    AFL2305
23:24    UAE48
23:27    QFA6 (Boeing 747-400 !!)
23:34    CFG887 Landung
23:48    DLH584 Notlandung

Der Wechsel der Windrichtung nach Nordost kam auch an diesem Abend für die Fraport völlig unerwartet und war diesbezüglich unvorhersehbar. Den Folgen musste daher zwangsläufig mit einem Flugbetrieb bis Mitternacht begegnet werden.

Wie der Volksmund sagt, geht der Krug gewöhnlich solange zum Brunnen bis er bricht. Die Notlandung der Kairo-Maschine LH584 war für uns Anlass, etwas genauer hinzuschauen. Zuhilfe kam uns dabei eine weitere Aussage von P.Kirsch vom 29.05.2012:


„...und die Verspätung darf sich nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergeben.“


Doch dies ist bereits nachweislich der Fall. „Der Flugplan ist in den Nachtrandstunden 22-23 Uhr so dicht gepackt, dass Verspätungen über 23 Uhr hinaus systembedingt sind und daher billigend in Kauf genommen werden.“ So BfU-Sprecher Frank Wolf. Selbst minimale Störungen im Betriebsablauf führen dann dazu, dass der Flugbetrieb bis in die Nachtstunden nach 23 Uhr ausgedehnt wird. Es sind keinerlei Pufferzeiten vorgesehen. Als Puffer dient die restliche Nacht, der Schlaf der Bürger. Als Beweis können wir die Flugbewegungen der Kairo-Linienmaschine LH584 anführen, deren planmäßiger Abflug eigentlich bei 22:35 Uhr läge, die aber bereits in Mai mehrfach als verspätet aufgefallen ist:

Allein in der Zeit vom 11.5.bis 24.5. durfte diese LH584 in fünf Nächten mit Sondererlaubnis (!) nach 23 Uhr starten. Nie wurde auch nur eine einzige Sondererlaubnis verwehrt. Das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Datum     Uhrzeit
11.5.       23:04
16.5.       23:07
19.5.       23:57
20.5.       00:01
24.5.       23:19 (Start)
24.5.       23:48 (Landung)

Quelle: http://de.flightaware.com/live/flight/DLH584/history

Ein weiteres Beispiel ist die Flugnummer DLH 772

Datum      Uhrzeit
24.05.      23:08
19.05.      23:20
31.03.      23:05
13.02.      23:10
09.02.      23:09
02.02.      23:07

Eine Vielzahl weiterer Beispiele liegt der BfU vor. In Zusammenarbeit mit der BI Sachsenhausen werden die systematischen Nachtflugverstöße und die überaus großzügigen „Ausnahmegenehmigungen“ des Wirtschaftsministers untersucht und den Anwälten übergeben. Das Fazit von BfU-Sprecher Wolf lautet „ Es gibt es aus unserer Sicht täglich neuen Anlass, nahezu jeden Umstand anzuzweifeln und derart zu hinterfragen. Wir haben es mit Gegnern zu tun, die trickreich und verschlagen sogar die höchsten Gerichtsurteile zu unterlaufen.“ Der Obrigkeit muss auf die Finger geschaut werden. Denn Demokratie lebt davon, dass man sich einmischt.

 

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