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30. Juli 2013

Pressemeldung


Eilantrag zu Wirbelschleppen abgelehnt: Ein Gericht geht über Leichen. Politische Einflussnahme auf Gerichtsbeschluss? Dubiose Entscheidung mit wirrer Begründung.


Man kann ernüchtert feststellen, dass der VGH auch nach Abgang des furchtbaren Juristen Dr. Zysk seinem Ruf immer noch gerecht wird. Eine Gewaltenteilung, eine unabhängige Justiz ist in Hessen unter die Räder der Fraport gekommen. Es ist eine Schande, wie diese Richter einen einmal eingeschlagenen Irrweg erbittert zu Ende gehen. So räumt das Gericht in seiner heutigen Presseerklärung1) unumwunden ein, dass das von Fraport vorgelegte Wirbelschleppengutachten von 2006 auf falschen Zahlen basiert, und damit als Fälschung entlarvt ist. Zwar sprächen, so die Kasseler  Richter, „viele Anhaltspunkte dafür, dass im Bereich der Anfluggrundlinie auf die Nordwest-Landebahn über Flörsheim deutlich höhere Gefahren durch Wirbelschleppen als in dem ursprünglichen Gutachten angenommen drohten.“
Stopp: Und warum hat das für einen hessischen Richter keine Konsequenzen? Eine auf falschen Zahlen basierende, erschlichene Planfeststellung, eine darauf aufbauende falsche Abwägung? Die Landebahn ist derzeit nur in Betrieb, weil gelogen und betrogen wurde. Die Wirbelschleppengefahr ist nur die sichtbarste aller Gefahren.  Doch was dieses Fraport-Nachbesserungsgericht dann den Menschen zumutet, ist ein Skandal: „Jedoch werde diesen Gefahren für Schäden an Dächern und möglicherweise auch von dadurch verursachten Personenschäden durch den Planergänzungsbeschluss des Ministeriums vom 10. Mai 2013 in angemessener Weise Rechnung getragen.“


Wieviele Tote und verletzte Bürger haben die Fraport, das Land Hessen und der VGH seit dem Oktober 2011 bisher billigend in Kauf genommen? Wieviele Tote und verletzte Menschen und beschädigte Häuser sind nach Meinung der Richter weiterhin „angemessen“, um den Betrieb der unseligen Landebahn-NW weiter aufrecht zu erhalten? Hier zeigt der Klüngel wieder seine Macht und häßliche Fratze. In der Abwägung Leben gegen Profit gibt es seit 13 Jahren immer nur eine Linie.


Doch ganz so einig scheinen auch die Kasseler Richter bei dieser Entscheidung nicht gewesen zu sein:  Die Verkündigung des Beschlusses, ursprünglich bereits am Montag angekündigt, wurde überraschend verschoben. Bemerkenswert ist die Pressemeldung, es hätte noch die Unterschrift „mindestens eines Richters“2 gefehlt. Doch warum hat er/sie nicht unterschrieben? Hat er sich aus gutem Grund verweigert, dieses Machwerk zu unterzeichnen? Was wurde über Nacht getan, um den Sinneswandel dieses einen oder mehreren couragierten Abweichlers im Senat herbeizuführen? Politische Einflussnahme auf Ent-scheidungen der unabhängigen Justiz? In Hessen doch nicht (?)


Gescheitert ist nicht Flörsheim. Gescheitert ist der Rechtsstaat. 

 

1) VGH Kassel vom 30.07.2013, 19/2013: http://www.vgh-kassel.justiz.hessen.de/irj/VGH_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/VGH_Kassel_Internet/sub/8d2/8d254c36-c692-0417-9cda-a2b417c0cf46,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm