DER BÜRGERINITIATIVE FÜR UMWELTSCHUTZ EDDERSHEIM E.V.
§1 NAME UND SITZ
Der Name des Vereins ist BÜRGERINITIATIVE FÜR UMWELTSCHUTZ EDDERSHEIM E.V. Der Sitz ist in 65795 Hattersheim. Der Bereich umfasst die Stadt Hattersheim und Umgebung. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der jeweils gültigen Abgabenverordnung.
§2 ZWECK
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Vereins ist der Schutz der Bevölkerung vor Umweltbeeinträchtigungen jeglicher Art. Insbesondere auf dem Gebiet der Luftverunreinigung und Lärmbelästigung. Der Verein ist bestrebt, die Allgemeinheit über die Gefahren der Luftverschmutzung und Lärmbelästigung und über die Möglichkeiten deren Abstellung oder Linderung aufzuklären und Gefahren, durch Interventionen bei den dazu berufenen Stellen abzuwenden.
§3 VEREINSMITTEL
Die Mittel des Vereins werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.
§4 BEGÜNSTIGUNG
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5 AUFHEBUNG
Bei der Aufhebung oder Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall seines bisherigen Satzungszweckes, wird das Vermögen durch Mehrheitsbeschluss der vereinsauflösenden Mitgliederversammlung dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V., zugeführt, diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
§6 MITGLIEDSCHAFT
Mitglied können Personen werden, die bereit sind, die Zwecke des Vereins zu unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftlichen Austritt, Tod oder durch Ausschluss seitens der Mitgliederversammlung.
§7 ORGANE
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Der Beirat (im Falle einer Berufung)
§8 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Mindestens alle 2 Jahre findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie ist weiterhin einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder ein Drittel der Mitglieder es verlangt. Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorstand mit der Frist von zwei Wochen schriftlich ein. Eines der Vorstandsmitglieder führt über den wesentlichen Verlauf der Mitgliederversammlung Protokoll. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst und im Protokoll festgehalten.
§9 VORSTAND
Der Vorstand wird von der Mitglieder-versammlung gewählt. Er besteht aus mind. 3 höchstens 5 Mitgliedern, die Kassiererin / der Kassierer ist eins dieser Mitglieder. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit bis zu fünf Beisitzer berufen und abberufen. Die Beisitzer können vom Vorstand besondere Aufgaben erhalten. Beisitzer nehmen beratend an den Vorstandssitzungen teil. Der Verein wird einzeln, außergerichtlich und gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
§10 BEIRAT
Zur fachlichen Unterstützung des Vorstandes kann ein Beirat gebildet werden. Die Berufung und die Abberufung erfolgt durch den Vorstand.
§11 ALLGEMEINES
Der Verein ist gemeinnützig, überparteilich und überkonfessionell.
§12 AUFLÖSUNG
Die BÜRGERINITIATIVE FÜR UMWELTSCHUTZ EDDERSHEIM E.V. kann nur aufgelöst werden, wenn mindestens zwei Drittel der erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen.
§13 DATENSCHUTZ
Zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten der Mitglieder in elektronischer Form gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme bestmöglich geschützt. Ein 100%iger Schutz kann dennoch nicht gewährleistet werden.
Jedes Mitglied hat das Recht auf...
· ... Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
· ... Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
· ... Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
· ... Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO
· ... Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO
· ... das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seinen Namen, Adresse und Bankverbindung auf. Weitere Angaben wie z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind freiwillige Angaben und dienen ausschließlich der einfacheren Kommunikation zwischen dem Mitglied und anderen Mitgliedern bzw. dem Vorstand.
Zum Zwecke des Einzugs der Mitgliedsbeiträge müssen die dazu benötigten Daten durch die/den Kassiererin/Kassierer an Kreditinstitute weitergeleitet werden. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten durch den Verein die dieser Verwendung nicht entsprechen ist nicht vorgesehen.
Allen für den Verein tätigen Mitgliedern ist es untersagt personenbezogene Daten anderer Mitglieder unbefugt zu verarbeiten oder an Dritte weiterzugeben.
Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Daten die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch die Kassiererin / den Kassierer aufbewahrt.
Auf der Homepage berichtet der Verein auch über eigene Veranstaltungen und die Teilnahme an Aktivitäten und Aktionen anderer Umweltschutzorganisationen. Diesen Berichten oder Fotostrecken können Bilder beigefügt sein auf denen Mitglieder des Vereins zu erkennen sind. Dieser Veröffentlichung kann das betroffene Mitglied jederzeit schriftlich widersprechen. Das entsprechende Foto wird dann aus dem Bericht entfernt oder es wird (sollten andere Mitglieder auf dem Fotos zu sehen sein die der Veröffentlichung nicht widersprechen) das der Ver-öffentlichung widersprechende Mitglied auf dem Foto unkenntlich gemacht.
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Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 02. April 2019